Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Erwerb, Handel und Verwendung von BÖGART-Elementen und Zubehör
1. Geltung der AGB

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht und gelten weltweit, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von BÖGART® schriftlich bestätigt werden. Wird ein Vertrag abgeschlossen und legt die andere Partei ebenfalls deren eigene AGB vor, gelten die übereinstimmenden Punkte. In Bezug auf die abweichenden Bestandteile der AGB wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts über den Kaufvertrag (Art. 184 ff. OR) sowie die anderen schweizerischen Gesetze und Verordnungen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein/werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (salvatorische Klausel). Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke dieser AGB.


2. Angebote

Preislisten und Prospekte enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise. Telefonische Auskünfte haben keine längerfristige Gültigkeit, sofern es sich nicht eindeutig um Offerten mit bestimmtem Gültigkeitstermin handelt. Offerten, die schriftlich, telefonisch, in persönlichem Gespräch, per Fax oder per E-Mail gemacht werden, gelten jedoch als verbindlich. Wenn eine Partei Lieferungen, Produkte oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, verlangt, können diese zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Eine Offerte ist drei Monate lang gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Angaben, welche von den Parteien als Richtwerte bezeichnet werden, sind unverbindlich und sollen nur zur Abschätzung von Grössenordnungen dienen. Eine Offerte wird angenommen, indem der Käufer dies schriftlich, telefonisch, per Fax, E-Mail oder in persönlichem Gespräch erklärt. Der Verkäufer bestätigt die Annahme schriftlich, per Fax oder E-Mail innert nützlicher Frist oder gemäss Vereinbarung. Wünscht der Käufer Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung, teilt ihm der Verkäufer innert drei Wochen mit, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die Erbringung der Leistungen, die Termine und Preise hat. An ein Angebot zur Änderung der Leistung ist der Verkäufer während zwei Wochen gebunden. Für Produkte, die bereits hergestellt oder geliefert sind, gilt die Änderung nicht.


3. Termine

Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer die vereinbarten Produkte an den oder kurz vor den in der Auftragsbestätigung festgelegten Terminen zu liefern, während der Käufer sich verpflichtet, diese Produkte zu der vorbestimmten Zeit abzunehmen und zu bezahlen. Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens des Verkäufers liegen, wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen.

Bei sonstigen Verzögerungen kann der Käufer

  1. auf weitere Lieferungen verzichten (was er dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen hat);
  2. Teillieferungen verlangen, sofern dies möglich ist (was unverzüglich vereinbart werden muss);
  3. dem Verkäufer eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung ansetzen (hält der Verkäufer diese Nachfrist nicht, darf der Käufer, sofern er es sofort erklärt, auf die nachträgliche Lieferung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten).

Der Verkäufer muss den Käufer so rasch wie möglich über Verzögerungen informieren. Allfälliger Schadenersatz wird nach Art. 191 OR berechnet.


4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise gelten, wenn nichts anderes vermerkt ist, inklusive Mehrwertsteuer und Urheberrechtsabgaben. Die Preise für Spezialausführungen, Extraanfertigungen und Grossmengen ab 200 Stück desselben Artikels werden in der Offerte festgelegt. Betreffend Kostenübertragung werden die Lieferkonditionen eindeutig festgelegt. Für aufwändiges Verpacken und spezielle Abhol- und Lieferzeiten kann ein Zuschlag erhoben werden.

Der Käufer ist verpflichtet, innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist von 30 Tagen netto ohne Abzug zu bezahlen, wenn nicht anders vereinbart. Dasselbe gilt für Dienstleistungsaufwendungen. Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist der Verkäufer berechtigt,

  1. sofort für alle ausstehenden Forderungen Sicherheiten zu verlangen;
  2. und/oder noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen.

Sind Sicherheitsleistungen oder Zahlungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist noch nicht erbracht, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten, auch wenn die Waren oder ein Teil davon bereits geliefert wurden. Wenn der Käufer die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, ist der Verkäufer berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Der Käufer darf mit Gegenansprüchen an den Verkäufer verrechnen, sofern diese fällig sind oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil vorliegt. Hält der Käufer die Zahlungstermine nicht ein, hat er vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der 5 % p.a. beträgt. Ab der zweiten Mahnung wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 pro Mahnung erhoben.


5. Vertragsabschluss

Die Produkte und Preise, die unter www.bögart.ch publiziert sind, gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der (auflösenden) Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe (von Seiten der Zulieferer, bzw. Produzenten). Der Vertragsschluss kommt zustande, sobald der Kunde über den Online-Shop seine Bestellung aufgibt oder per Telefon, E-Mail oder Fax die Offerte bestätigt. Das Eintreffen der Bestellung bei einer Online-Bestellung wird dem Kunden mittels einer automatisch generierten Bestellungsbestätigung per E-Mail angezeigt. Der Erhalt der automatisch generierten Bestellungsbestätigung enthält keine verbindliche Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich innert nützlicher Frist geliefert werden kann. Sie zeigt dem Kunden lediglich an, dass die Bestellung eingetroffen ist und somit der Vertrag zustande gekommen ist, welcher unter der auflösenden Bedingung der Nichtbelieferung steht. Falls eine der oben genannten (auflösenden) Bedingungen eintritt, wird der Vertrag sofort und ohne Mitwirkung der Parteien aufgelöst. Darüber wird der Kunde umgehend informiert. Falls die Übergabe des Produkts oder eine Teillieferung schon vorher erfolgt ist, fällt das Eigentum automatisch an den Verkäufer zurück. Falls die Übergabe des Produkts noch nicht erfolgt ist, ist der Kunde weder zur Bezahlung des Kaufpreises noch zur Abnahme verpflichtet. Infolge einer solchen Vertragsauflösung ist BÖGART® nicht zu einer Ersatzlieferung verpflichtet.


6. Vertragserfüllung

Für Umfang und Ausführung der Produkte ist die Auftragsbestätigung massgebend. Ausgelieferte oder abgeholte Ware ist sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Allfällige Fehler oder Schäden (sichtbare sowie verdeckte) sind unmittelbar nach Erkennen, spätestens aber innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt der Sendung dem Verkäufer mitzuteilen. Für das weitere Vorgehen der Schadenabwicklung muss die Sendung im Lieferzustand aufbewahrt werden und das Produkt darf weder bearbeitet, montiert noch weiterverkauft werden.


7. Lieferung

Soweit kein besonderer Lieferort von den Parteien verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, gilt als Lieferung die Bereitstellung der Produkte ab Lager (CH-9630 Wattwil). Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehen Nutzen und Gefahr mit Abgang der Ware vom Verkäufer auf den Käufer über. Bei der Warenanlieferung durch ein Speditionsunternehmen bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift die optische Unversehrtheit der Lieferung, sofern kein Vorbehalt vermerkt wird. In diesem Fall kann BÖGART® keine Haftung für sichtbare Transportschäden übernehmen. Dies gilt nicht für verdeckte Mängel. Unterlässt der Käufer die Anzeige innerhalb von 5 Kalendertagen nach der Sendung, gelten die Produkte in allen Funktionen als mängelfrei und die Lieferung als genehmigt. Der Käufer ist dann zur termingerechten Bezahlung verpflichtet. Für Lieferungen werden Richtpreise auf www.bögart.ch publiziert. Die Lieferkosten werden dem Käufer zusätzlich in Rechnung gestellt. bei Lieferungen an Destinationen, die vom Transporteur nicht direkt angefahren werden können, behält sich der Verkäufer das Recht vor, Zusatzkosten in Rechnung zu stellen.


8. Gewährleistung

Der Verkäufer verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert die Produkte in einer guten Qualität. Er verpflichtet sich weiter zur sorgfältigen Auswahl, Ausbildung und fachmännischen Arbeitsweise der eingesetzten Mitarbeiter sowie zu deren Überwachung. Bei Mängeln an den gelieferten Waren kann der Käufer Wandelung oder Minderung oder Waren derselben Gattung als Ersatz verlangen. Es gelten die Bestimmungen des OR. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Käufers oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse. Wenn der Käufer die Produkte weiterverkauft, ist er verantwortlich für die Einhaltung von in- und ausländischen Exportvorschriften. Verändert der Käufer die weiterverkauften Produkte, ist er für die daraus entstehenden Schäden gegenüber BÖGART®, dem Käufer oder Dritten haftbar. Vorbehalten bleiben die Vorschriften des Produktehaftpflichtgesetzes.


9. Warenrücksendungen

Falls der Kunde Produkte zurücksenden will, erfolgt diese auf Rechnung und Gefahr des Kunden, sofern nicht mit dem Verkäufer ausdrücklich anders vereinbart. Die Produkte sind mit sämtlichem Zubehör und fachgerecht verpackt sowie versichert zurückzuschicken. Für allfällige Schäden durch die Rücksendung haftet der Kunde.


10. Stornierung und Vertragsauflösung

Bestellungen sind gemäss Ziff. 5 der AGB verbindlich und der Kunde ist zur Abnahme der Produkte verpflichtet. Nachträgliche Änderungen und Stornierungen sind in gewissen Fällen möglich, liegen aber im Ermessen des Verkäufers und können mit Umtriebskosten verbunden werden (mindestens CHF 60.00 Bearbeitungsgebühr und bei Spezialausführungen und Extraanfertigungen eine Umtriebsentschädigung von 20% des Auftrages). Falls der Kunde trotz Abnahmeverpflichtung die Produkte innerhalb der vereinbarten Zeit nicht abnimmt, kann der Verkäufer den Vertrag auflösen (stornieren) sowie die Umtriebskosten in Rechnung stellen. Im Falle einer Lieferunmöglichkeit gemäss Ziff. 5 der AGB steht dem Kunden frühestens vier Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin das Rücktrittsrecht zu. Bei einer Stornierung aufgrund Nichtlieferung erstattet der Verkäufer dem Kunden die bereits im Voraus bezahlten Beträge vollumfänglich zurück.


11. Informationspflicht

Die Parteien machen sich gegenseitig und rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Produkte von Bedeutung sind. Weiter informieren sich die Parteien rechtzeitig über Hindernisse, welche die vertragsmässige Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweckmässigen Lösungen führen können.


12. Keine Weitergabe von Kundendaten

Persönliche Daten geben wir nicht an Dritte weiter, es sei denn, wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, oder jemand hat ausdrücklich dazu eingewilligt. Als persönliche Daten gelten gemäss dem schweizerischen Datenschutzgesetz alle Daten, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen. Dazu gehören beispielsweise Vor- und Nachnamen, Wohnadresse, E-Mail-Adresse, Passwort, die beim Besuch unserer Website für uns sichtbare Internet-Adresse (IP-Adresse) Ihres Computers und die Aufzeichnungen im persönlichen Kundenkonto (Mein Konto).


13. Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist der Sitz des Inhabers der Rechte von BÖGART®. Dieser darf jedoch auch das Gericht am Sitz der anderen Partei aufrufen. Der Vertrag untersteht dem Schweizer Recht (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)). Die Parteien werden sich bemühen, allfällige Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.

August 2011 / Markus Minder, CH-9642 Ebnat Kappel, Erfinder und Inhaber aller Rechte von BÖGART®